Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.1997 - 1 D 34.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14251
BVerwG, 12.03.1997 - 1 D 34.96 (https://dejure.org/1997,14251)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1997 - 1 D 34.96 (https://dejure.org/1997,14251)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1997 - 1 D 34.96 (https://dejure.org/1997,14251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,14251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Diebstahl als Dienstvergehen - Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme - Verstoß gegen die Pflichten zu gewissenhafter und uneigennütziger Amtsführung sowie zu achtungsgerechtem und vertrauensgerechtem dienstlichen Verhalten - Keine Milderungsmöglichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.10.1995 - 1 D 11.95

    Präjudizielle Bedeutung eines Strafurteils für die Bemessung einer

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 1 D 34.96
    Vielmehr hat er die Diebstahlshandlungen bei einem nicht zu seinen dienstlichen Aufgaben gehörenden Aufsuchen des Aufenthaltsraums für Münzentstörungsbedienstete begangen (zu den Kriterien für ein Zugriffsdelikt vgl. auch Urteil vom 11. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 11.95 - siehe auch Urteil vom 31. Juli 1979 - BVerwG 1 D 77.78 - ).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß ein Beamter, der sich in dieser Weise strafbar macht, in der Regel mindestens auch dann zu degradieren ist, wenn es sich um einen Ersttäter handelt (s. z.B. Urteil vom 11. Oktober 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 61.94

    Entfernung aus dem Dienst trotz vorläufiger Weiterbeschäftigung nach

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 1 D 34.96
    Wenn diese qualifizierenden Umstände - wie hier - nicht vorliegen, kommt es nach der Rechtsprechung des Senats auf die besonderen Merkmale des Einzelfalls, auf die Abwägung aller für und gegen den Beamten sprechenden Umstände an (s. z.B. Urteil vom 8. August 1995 - BVerwG 1 D 61.94 -, Urteil vom 31. Juli 1979, a.a.O.).

    In einem solchen Fall kann und muß im Hinblick auf diese selbstverständliche Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (s. Urteil vom 8. August 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 1 D 34.96
    Schließlich kann auch der Hinweis des Verteidigers auf die Tätigkeit des Beamten bei der Telekom als Aktiengesellschaft an der für ihn unverändert fortbestehenden beamtenrechtlichen Pflichtenlage sowie der sich hieraus ergebenden disziplinaren Einstufung des Dienstvergehens nichts ändern (s. Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 80.95 - <ZBR 1997, 50 = BVerwG DokBer 1997, 35 = IÖD 1996, 267 = DÖV 1997, 123>).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 19.95

    Berufsrecht - Zahnärzte, Erteilung der Approbation aufgrund rumänischen

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 1 D 34.96
    Schließlich kann auch der Hinweis des Verteidigers auf die Tätigkeit des Beamten bei der Telekom als Aktiengesellschaft an der für ihn unverändert fortbestehenden beamtenrechtlichen Pflichtenlage sowie der sich hieraus ergebenden disziplinaren Einstufung des Dienstvergehens nichts ändern (s. Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 80.95 - <ZBR 1997, 50 = BVerwG DokBer 1997, 35 = IÖD 1996, 267 = DÖV 1997, 123>).
  • BVerwG, 09.05.1995 - 1 D 17.94

    Veruntreuung von Nachnahmebeträgen und von Paketzustellungsentgelten durch einen

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 1 D 34.96
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß auch eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses jedenfalls dann nicht zuläßt, wenn es sich um die eigennützige Verletzung von leicht einsehbaren Kernpflichten handelt (vgl. Urteil vom 9. Mai 1995 - BVerwG 1 D 17.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 55.95
    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 1 D 34.96
    Dabei ist wesentlich, daß es sich bei einem solchen Schock regelmäßig um einen vorübergehenden Zustand handelt (s. Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 58.95 -, Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 55.95 - ).
  • BVerwG, 08.05.1990 - 1 D 46.89

    Postbeamter - Hehlerei - Innerdienstliches Dienstvergehen - Beförderungsgut

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 1 D 34.96
    Aufgrund des festgestellten Sachverhalts hat der Beamte wiederholt vorsätzlich gegen seine Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (§ 54 Satz 3 BBG) verstoßen und hierdurch aufgrund der materiellen Dienstbezogenheit seines Verhaltens ein innerdienstliches Dienstvergehen (§ 77 Abs. 1 Satz 1 BBG) begangen (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 81.86 -, Urteil vom 8. Mai 1990 - BVerwG 1 D 46.89 - <BVerwGE 86, 273 = DVBl 1990, 876 = ZBR 1991, 90 = DÖD 1991, 65>).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 58.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten des mittleren Postdienstes - Entnahme von

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 1 D 34.96
    Dabei ist wesentlich, daß es sich bei einem solchen Schock regelmäßig um einen vorübergehenden Zustand handelt (s. Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 58.95 -, Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 55.95 - ).
  • BVerwG, 24.09.1986 - 1 D 81.86

    Diebstahl durch einen Bahnbeamten auf dem Bahngelände - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 1 D 34.96
    Aufgrund des festgestellten Sachverhalts hat der Beamte wiederholt vorsätzlich gegen seine Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (§ 54 Satz 3 BBG) verstoßen und hierdurch aufgrund der materiellen Dienstbezogenheit seines Verhaltens ein innerdienstliches Dienstvergehen (§ 77 Abs. 1 Satz 1 BBG) begangen (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 81.86 -, Urteil vom 8. Mai 1990 - BVerwG 1 D 46.89 - <BVerwGE 86, 273 = DVBl 1990, 876 = ZBR 1991, 90 = DÖD 1991, 65>).
  • BVerwG, 31.08.1999 - 1 D 12.98

    Beim Bundesverwaltungsgericht eingegangene Berufungsschrift eines

    Auch bei einer erheblichen Verminderung seiner Schuldfähigkeit war es ihm deshalb möglich, diese leicht einsehbare Kernpflicht seines Beamtenverhältnisses zu erkennen und dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. dazu Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 99.95 - mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Urteil vom 12. März 1997 - BVerwG 1 D 34.96 - Urteil vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 D 82.76 - ZBR 1978, 339>).
  • BVerwG, 15.09.1998 - 1 D 22.98
    Hieraus hat die Rechtsprechung die Folgerung gezogen, daß ein Beamter, der einen Diebstahl in einem besonders schweren Fall begeht, in der Regel mindestens zu degradieren ist, auch wenn es sich um einen Ersttäter handelt (z.B. Urteil vom 12. März 1997 - BVerwG 1 D 34.96 - Urteil vom 22. Mai 1996 - BVerwG 1 D 41.95 - ; Urteil vom 11. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 11.95 -).

    In einem solchen Fall kann und muß im Hinblick auf diese selbstverständliche Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares verhalten im Dienst aufbietet (stRspr, z.B. Urteil vom 12. März 1997 - BVerwG 1 D 34.96 -).

  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 70.98

    Entwendung von Diensteigentum durch einen Postbetriebsassistenten - Wertung der

    Wenn diese qualifizierenden Umstände nicht vorliegen, kommt es nach der Rechtsprechung des Senats ähnlich wie beim Betrug zu Lasten des Dienstherrn auf die besonderen Merkmale des Einzelfalles, auf die Abwägung aller für und gegen den Beamten sprechenden Umstände an, um entscheiden zu können, ob auf die disziplinare Höchstmaßnahme zu erkennen oder ob noch mit einer unterhalb der Entfernung aus dem Dienst liegenden Disziplinarmaßnahme auszukommen ist (stRspr, z.B. Urteil vom 8. August 1995, a.a.O.; Urteil vom 10. Januar 1996 - BVerwG 1 D 35.95 - Urteil vom 12. März 1997 - BVerwG 1 D 34.96 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht